Insulingabe in Berlin: Insulin spritzen und Blutzucker messen zu Hause
Wir spritzen Ihr Insulin zu festen Zeiten in Ihrer Wohnung und messen vorher den Blutzucker – genau nach dem Schema Ihrer Arztpraxis, auch am Wochenende und an Feiertagen. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V. Dann zahlt die Krankenkasse, ein Pflegegrad ist nicht nötig.
Insulin muss zur richtigen Zeit und in der richtigen Menge unter die Haut. Schwierig wird das, wenn die Augen nachlassen und die Einheiten am Pen nicht mehr lesbar sind, wenn die Hände zittern oder wenn nach einem Klinikaufenthalt plötzlich zum ersten Mal gespritzt werden muss. Dann kommen wir: morgens, mittags oder abends zur vereinbarten Uhrzeit, passend zu den Mahlzeiten. Wir messen den Blutzucker mit Ihrem Gerät oder lesen den Glukosesensor aus, stellen die verordnete Dosis am Insulinpen ein oder ziehen die Spritze auf und spritzen. Jede Gabe halten wir mit Uhrzeit, Messwert und Einheiten in der Pflegedokumentation fest.
Maßgeblich ist allein das Spritzschema der Arztpraxis: feste Einheiten, ein vorgegebener Spritz-Ess-Abstand oder eine Korrekturtabelle, die je nach gemessenem Wert eine bestimmte Menge festlegt. Daran halten wir uns genau; eine Dosis ändern wir nie auf eigene Faust. Liegt ein Wert außerhalb des Bereichs, den die Praxis vorgibt, handeln wir nach ihrer Anweisung für Unter- oder Überzuckerung und informieren die Hausarztpraxis noch am selben Tag. Ist jemand kaum ansprechbar, wählen wir sofort die 112. Stellt die Praxis das Schema um, spritzen wir ab dem neuen schriftlichen Plan.
Beim Besuch achten wir auf mehr als die Spritze. Wir wechseln die Einstichstellen an Bauch und Oberschenkeln, damit sich keine Verhärtungen bilden, in denen Insulin schlechter wirkt. Auf Wunsch sehen wir uns auch die Füße an: Druckstellen, Rötungen oder kleine Wunden spüren Menschen mit Diabetes oft nicht, deshalb melden wir solche Befunde der Praxis am selben Tag. Möchten Sie oder ein Angehöriger das Spritzen selbst lernen, kann die Praxis eine Anleitung verordnen. Wir zeigen dann Schritt für Schritt, wie Messgerät, Pen und Nadel gehandhabt werden, bis jeder Handgriff sitzt.
Hinter der Versorgung steht die Sonnenstrahlen Pflege GmbH mit Versorgungsvertrag nach SGB XI und der Zulassung für häusliche Krankenpflege nach SGB V. Drei Büros teilen sich das Gebiet: Sickingenstr. 52 (Moabit) als Hauptbüro, Heilbronner Str. 1 (Halensee) und Theodor-Heuss-Platz 1 (Westend). Wir fahren an allen Tagen der Woche, auch an Feiertagen. Nachts fahren wir nicht, eine 24-Stunden-Betreuung bieten wir nicht an. Schema, Messwerte und Spritztechnik erklären wir auf Deutsch, Englisch oder Russisch – auf Wunsch auch Angehörigen am Telefon.
Das übernehmen wir bei Diabetes
Insulin spritzen mit Pen oder Spritze
Dosis nach dem Schema der Praxis einstellen, Nadel wechseln, unter die Haut spritzen und die Einstichstelle wechseln – morgens, mittags oder abends zur festen Uhrzeit.
Blutzucker messen
Messung mit Ihrem Gerät vor der Gabe oder zu den verordneten Zeiten, auf Verordnung auch das Auslesen eines Glukosesensors. Wert und Einheiten stehen danach in der Dokumentation.
Handeln bei auffälligen Werten
Bei Unter- oder Überzuckerung gehen wir nach der Anweisung der Praxis vor und informieren die Hausarztpraxis. Im Notfall rufen wir die 112.
Thrombosespritze und andere Spritzen unter die Haut
Heparin gegen Thrombose, etwa nach einer Operation, und weitere Injektionen unter die Haut – ebenfalls auf ärztliche Verordnung und zur festen Zeit.
Anleitung und Blick auf die Füße
Auf Verordnung zeigen wir Ihnen oder Angehörigen das Spritzen. Druckstellen und Wunden am Fuß melden wir der Praxis; die Wundversorgung beim diabetischen Fuß übernehmen wir auf eigene Verordnung.
Unser Fahrgebiet für die Insulingabe
Insulin, das zum Frühstück gehört, darf nicht erst zum Mittag kommen. Damit die Zeiten halten, bleibt unser Gebiet bewusst überschaubar: von Moabit und dem südlichen Wedding (13353) über Charlottenburg bis in den Südwesten, angefahren von den Standorten Moabit, Halensee und Westend. Diese Ortsteile stehen fest in den Touren:
- Moabit und Hansaviertel
- Tiergarten
- Wedding (nur 13353)
- Charlottenburg-Nord
- Siemensstadt
- Spandau
- Westend
- Charlottenburg
- Halensee
- Wilmersdorf
- Schmargendorf, Grunewald und Dahlem
- Schöneberg und Friedenau
Postleitzahlen: 10551, 10553, 10555, 10557, 10559, 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629, 10707, 10709, 10711, 10713, 10717, 10719, 10777, 10779, 10787, 10789, 10825, 12159, 12161, 13353, 13597, 13599, 13627, 13629, 14050, 14052, 14053, 14055, 14057, 14059, 14193, 14195, 14197, 14199
Kostenübernahme und gesetzliche Zuzahlung
Insulingabe und Blutzuckermessung zählen zur Behandlungspflege, also zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Die Arztpraxis verordnet sie auf Muster 12; was die Kasse je Einsatz zahlt, legt der Berliner Vertrag mit den Krankenkassen fest. Liegt die Verordnung vor, geht die Rechnung an Ihre Krankenkasse und nicht an Sie – rückwirkend bis zum Ausstellungsdatum, wenn das Formular innerhalb der folgenden vier Arbeitstage bei der Kasse ankommt (§ 6 Abs. 5 der HKP-Richtlinie). Für Volljährige bleiben zwei Beträge offen. Der eine hängt am Einsatztag: zehn Prozent dessen, was an diesem Tag für die Pflege anfällt, begrenzt auf die ersten 28 solcher Tage eines Kalenderjahres. Der zweite hängt am Formular: einmalig zehn Euro, sobald eine neue Verordnung ausgestellt wurde. Sind Sie befreit, genügt uns eine Kopie des Bescheids – einmal, nicht bei jeder Verordnung erneut.
Einen Pflegegrad setzt die Insulingabe nicht voraus, weil sie über die Krankenversicherung läuft. Eine Bedingung hat die Kasse allerdings: Sie zahlt, wenn niemand im Haushalt das Spritzen übernehmen kann. Lebt jemand mit Ihnen, der das nicht kann oder zu den Spritzzeiten nicht zu Hause ist, gehört genau das als Begründung auf die Verordnung. Kommen Körperpflege oder Hauswirtschaft hinzu, trägt das die Pflegekasse nach SGB XI; Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI gibt es ab Pflegegrad 2, bei Pflegegrad 1 bleibt der monatliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir mit Kranken- und Pflegekasse selbst ab. Wer eine private Police hat, bekommt unseren Beleg und reicht ihn bei der eigenen Versicherung ein. Was bei Ihnen über welchen Kostenträger läuft, sortieren wir beim kostenfreien Ersttermin.
In vier Schritten zur geregelten Insulingabe
- Anruf oder Nachricht: Sagen Sie uns, wie oft am Tag gespritzt wird und zu welchen Mahlzeiten. Telefonisch 030 64828209, schriftlich info@sonnenstrahlen-pflege.de.
- Blick auf das Spritzschema: Eine Pflegefachkraft kommt vorbei, sieht sich Schema, Pen, Messgerät und Vorräte an und legt mit Ihnen die Uhrzeiten fest. Dieser Besuch ist kostenfrei.
- Verordnung besorgen: Die Praxis trägt Insulingabe und Blutzuckermessung mit Häufigkeit und Zeitraum auf Muster 12 ein; das Spritzschema gehört dazu. Wir bringen das Formular fristgerecht zur Kasse – dann ist bereits der Ausstellungstag gedeckt.
- Feste Spritzzeiten: Ab dem vereinbarten Tag kommen wir zu den festen Zeiten, auch am Wochenende und an Feiertagen, dokumentieren jeden Wert und jede Gabe und melden Auffälligkeiten der Praxis.
Fragen zu Insulin und Blutzucker
Was kostet es, wenn der Pflegedienst Insulin spritzt?
Die verordneten Einsätze selbst kosten Sie nichts; abgerechnet wird mit Ihrer Krankenkasse. Offen bleibt die Zuzahlung, die § 61 SGB V vorschreibt: zehn Prozent der Kosten an den ersten 28 Einsatztagen eines Kalenderjahres und zehn Euro je Verordnung. Ein Befreiungsbescheid setzt sie außer Kraft. Wer eine private Police hat, bekommt von uns einen Beleg für die eigene Versicherung.
Brauche ich für die Insulingabe eine Verordnung?
Zulasten der Krankenkasse ja: Die Hausarzt- oder Diabetespraxis verordnet Insulingabe und Blutzuckermessung auf Muster 12, nach einer Entlassung schreibt die Klinik das Papier. Darauf gehört auch, warum niemand im Haushalt spritzen kann, etwa wegen schlechter Augen, zitternder Hände oder Vergesslichkeit. Ohne Verordnung ist die Versorgung nicht verboten, nur nicht mit der Kasse abrechenbar; dann erhalten Sie vorher schriftlich unseren Preis als Selbstzahler. Läuft eine Verordnung aus, fragen wir die Folgeverordnung rechtzeitig in der Praxis an.
Ändern Sie die Dosis, wenn der Blutzucker zu hoch oder zu niedrig ist?
Nicht nach eigenem Ermessen. Wir spritzen genau, was das Schema vorgibt; sieht es eine Korrekturtabelle vor, richten wir die Einheiten nach dem gemessenen Wert. Bei Unter- oder Überzuckerung handeln wir nach der Anweisung der Praxis und informieren die Hausarztpraxis noch am selben Tag. Ist jemand kaum ansprechbar oder verwirrt, rufen wir die 112.
Zu welchen Zeiten kommen Sie zum Spritzen?
Morgens, mittags und abends zu festen Uhrzeiten, die wir beim Ersttermin mit Ihnen und passend zum Spritz-Ess-Abstand vereinbaren – auch am Wochenende und an Feiertagen. Nachts fahren wir nicht, und eine 24-Stunden-Betreuung bieten wir nicht an. Sieht Ihr Schema eine Gabe in der Nacht vor, sprechen Sie das bitte vor dem Start mit der Praxis an.
Können Angehörige das Spritzen auch selbst lernen?
Ja. Die Praxis kann eine Anleitung verordnen; wir zeigen dann bei mehreren Besuchen, wie gemessen, die Dosis eingestellt und gespritzt wird und was bei auffälligen Werten zu tun ist. Spritzt jemand im Haushalt sicher selbst, zahlt die Kasse unsere Gaben in der Regel nicht mehr. Fällt diese Person später aus, etwa durch Krankheit, kann die Praxis die Insulingabe wieder verordnen.
Haben Sie Kapazität und fahren Sie meine Adresse an?
In unseren Touren ist zurzeit Platz, und auf Anfragen per Telefon oder E-Mail antworten wir innerhalb desselben Werktags. Ob wir Sie regelmäßig anfahren können, entscheidet die Postleitzahl – die Liste steht oben auf dieser Seite. Den Kern des Gebiets bilden Wilmersdorf, Halensee, Charlottenburg und Moabit, dazu Westend, Charlottenburg-Nord, Siemensstadt, Spandau, Schmargendorf sowie vom Wedding allein die 13353. Meldet sich eine Klinik, stimmen wir den Entlasstag mit der Station ab, damit keine Insulingabe ausfällt.
Insulingabe zu Hause anfragen
Telefon 030 64828209 oder info@sonnenstrahlen-pflege.de. Legen Sie das Spritzschema und, falls vorhanden, die Verordnung bereit – dann lässt sich schon am Telefon einschätzen, welche Zeiten passen. Wir melden uns innerhalb desselben Werktags zurück; der Besuch zum Kennenlernen in Ihrer Wohnung wird nicht berechnet.
030 64828209 – Jetzt anrufen · Online Beratung buchen · Startseite
Worauf Sie sich verlassen können
- Zugelassener Pflegedienst: Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und Zulassung für die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V; gelistet im Pflegedienst-Verzeichnis des Landes Berlin.
- Direkt mit der Kasse abgerechnet: mit allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen; privat Versicherte erhalten eine Rechnung für ihre Versicherung.
- Neuaufnahmen möglich: Rückmeldung noch am selben Werktag.
- Zusammenarbeit mit Kliniken: Übernahme direkt aus dem Entlassmanagement, abgestimmt mit Klinik, Hausarztpraxis und Kasse.
- Drei Standorte in Berlin: Sickingenstr. 52 (Moabit), Heilbronner Str. 1 (Halensee), Theodor-Heuss-Platz 1 (Westend).
- Deutsch · Englisch · Russisch: Pflege und Beratung in Ihrer Sprache.